Karfreitag – persönlicher Feiertag
Arbeitnehmer bekommen also mit dieser Lösung erstmals eine Wahlfreiheit beim Urlaub: Sie können einen Urlaubstag einseitig bestimmen – egal ob zu religiösen Zwecken oder aus anderen persönlichen Gründen. Dieser einseitige Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf einen persönlichen Feiertag muss drei Monate im Voraus beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter ersucht, an diesem Tag doch zu arbeiten, kann dieser wählen, ob er der Bitte folgt oder beim Urlaubsantritt bleibt. Im Arbeitsfall haben Arbeitnehmer Anspruch auf das doppelte Entgelt und der Urlaubstag ist nicht verbraucht.
Dies bedeutet konkret für die Betriebe:
Karfreitag 2019
Das Gesetz tritt am Tag nach der Kundmachung,
also voraussichtlich Ende März 2019, in Kraft.
Achtung: In den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten muss der Arbeitnehmer den Zeitpunkt des Urlaubsantritts nicht 3 Monate, sondern nur möglichst frühzeitig, spätestens aber
2 Wochen im Vorhinein bekannt geben. Das stellt sicher, dass bereits am Karfreitag, den 19. April 2019, ein entsprechender Urlaubsantritt möglich ist.
DAS NEUE TARIFMODELL der letzten Steuerreform
Seit der letzten Steuerreform gibt es ein neues Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier. Einkommen bis 11.000 Euro bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkommensteuer zahlt
man künftig erst ab einem steuerpflichtigem Einkommen von 90.000 Euro (bisher 60.000 Euro). Ab einem Einkommen von 1 Mio Euro soll der Steuersatz auf 55 % angehoben werden (diese Maßnahme soll
aber auf 5 Jahre befristet sein).
Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie folgt:
Tarifmodell NEU |
Bisheriger Tarif |
||
Stufe bis |
Steuersatz |
Stufe bis |
Steuersatz |
11.000 |
0% |
11.000 |
0% |
18.000 |
25% |
25.000 |
36,50% |
31.000 |
35% |
60.000 |
43,21% |
60.000 |
42% |
darüber |
50% |
90.000 |
48% |
|
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1.000.000 |
50% |
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über 1 Mio |
55% |
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Per Saldo soll sich eine durchschnittliche Entlastung von 1.000 Euro für jeden Steuerzahler ergeben.
Neben der Tarifreform sind noch folgende Entlastungen vorgesehen:
STANDORTPAKET
Zur Stärkung der Wirtschaft sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
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